Es geschah am 21. Juli 2015 an der Dammstrasse in Emmen: Eine junge Frau wird von einem unbekannten Mann vom Velo gerissen und vergewaltigt. Das damals 26-jährige Opfer ist seit dem Vorfall gelähmt. Die brutale Tat entsetzt die Schweiz. Vom Täter fehlt weiterhin jede Spur. Hoffnung macht eine mögliche Gesetzesanpassung. Der Fall Emmen in der Übersicht.
Der Stand der Ermittlungen: Die Luzerner Strafverfolgungsbehörde ermittelt zurzeit nicht mehr aktiv. Sie hat den Fall Anfang 2018 auf Eis gelegt. Dies, nachdem sie die DNA des möglichen Täters mit denen von knapp 400 Männern verglichen hatte - jedoch ohne Erfolg. Ausserdem wurden fast 2000 Handydaten ausgewertet um herauszufinden, wer an jenem Tag in der Nähe des Tatortes war. Ein grosser Aufwand - bisher ohne Erfolg. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen Ende 2018 sistiert. Aktuell geht die Polizei nur noch neuen Hinweisen nach, ermittelt aber nicht mehr aktiv.
Neues DNA-Gesetz als Hoffnung: Die Ermittlungen könnten wieder aufgenommen werden, wenn die Polizei mehr Kompetenzen erhält. Dies wäre mit einer Anpassung des DNA-Gesetzes der Fall. Der verstorbene Luzerner Nationalrat Albert Vitali hat Ende 2015 einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Mit dem neuen Gesetz dürften die Strafverfolgungsbehörden mehr Informationen aus einer DNA-Probe herauslesen.
Zurzeit können sie lediglich klären, ob die DNA-Spuren des Tatorts mit denen eines Verdächtigen übereinstimmen. Oder, ob das DNA-Profil schon einmal in der Datenbank registriert worden ist. Die Luzerner Polizei hat ihre Möglichkeiten in diesem Vergewaltigungsfall von Emmen ausgeschöpft. Technisch wäre aber viel mehr möglich. So könnte mit Hilfe einer DNA-Probe auch Haar- und Augenfarbe oder das Alter herausgefunden werden. Das nennt sich Phänotypisierung und damit könnte die Polizei den Kreis der Verdächtigen weiter einschränken.
Umstrittene Punkte des Gesetzes: Aktuell geht es darum festzulegen, wie das Gesetz genau ausgestaltet sein soll. Grundsätzlich sind fast alle Parteien für eine Änderung, aber bei den Details gibt es unterschiedliche Meinungen. Es geht einerseits um die Frage, wann das Gesetz angewendet werden darf. Im aktuellen Vorschlag wäre das bei allen Straftaten vorgesehen, die mit drei Jahren Gefängnis oder mehr bestraft werden. Unter anderem Mord, Vergewaltigung oder Geiselnahme. CVP und SVP befürworten das. Der SP hingegen ist die Definition zu breit.
Ein zweiter umstrittener Punkt betrifft die Merkmale, welche aus einer DNA-Probe herausgelesen werden. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren wünschen sich, dass auch künftige wissenschaftliche Erkenntnisse miteinbezogen werden. Wenn es beispielsweise einmal möglich sein sollte, auch die Körpergrösse eines Verdächtigen aus der DNA herauszulesen, dass dies ohne erneute Gesetzesanpassung gemacht werden dürfte.
Die nächsten Schritte: Nachdem die Vernehmlassung Ende 2019 abgeschlossen wurde, arbeiten die Bundesbehörden im Moment einen konkreten Gesetzesvorschlag aus. Sofern der Bundesrat diesem zustimmt, geht er nochmals ins eidgenössische Parlament. Das sollte bis spätestens Ende 2020 der Fall sein, wie das Bundesamt für Polizei sagte.