Das geplante Parkhaus südlich des Flughafen-Geländes verzögert sich. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verkehrsclubs Schweiz VCS gegen die geplanten 3000 Parkplätze gutgeheissen.
Der VCS argumentierte, der Flughafen berücksichtige bei seiner Planung bereits bestehende Parkplätze nicht. Auch Parkplätze, die sich auf privatem Gelände ausserhalb des Flughafenareals befinden, müssten beim Angebot dazugerechnet werden. Das mache das neue Parkhaus überflüssig.
Bund muss über die Bücher
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des VCS teilweise gutgeheissen. Es hält fest, dass bestehende Parkplätze berücksichtigt werden müssen, wenn eine Betreiberfirma auf dem Flughafen eine Infrastruktur hat. Dazu zählt beispielsweise ein Schalter.
Damit ist die Plangenehmigung für das Parkhaus aufgehoben. Das
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK muss diese Pläne nochmals neu beurteilen und prüfen, welchen Einfluss das Parkaus auf die Umwelt hat.