Worum geht es? Seit Jahren wird im Kanton St. Gallen über die Kleidervorschriften an den Schulen diskutiert. Auslöser war eine Schülerin, die in St. Margrethen mit dem Kopftuch zur Schule ging. Daraufhin forderten mehrere Kantonsräte die Regierung auf, die Kleidervorschriften im Volksschulgesetz zu definieren.
Was geschieht nun? Die St. Galler Regierung will Kleidervorschriften in der Schule gesetzlich verankern, allerdings nur allgemein. Die Regierung will die Gesichtsverhüllung zudem im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen einschränken. Auf Verlangen muss die Gesichtsverhüllung abgelegt werden, ansonsten gibt es eine Busse. Sie will aber kein generelles Burka-Verbot.
Wie gehts es weiter? Die vorberatende Kommission des Kantonsrates St. Gallen will einen Schritt weiter gehen. Sie will ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum ausdehnen. «Die Kommission will nicht, dass sich Menschen im öffentlichen Raum bewegen und ihr Gesicht nicht zeigen. Das gehört nicht zu unserer Kultur und unseren Umgangsformen», sagt Linus Thalmann, Präsident der vorberatenden Kommission und SVP-Kantonsrat. Im September wird die Vorlage im Kantonsrat beraten.