- Die Vorlage schafft die Voraussetzung, dass Mitglieder des Regierungsrats, der kantonalen Gerichte, der Organe der Einwohner-, Bürger- Korporations- und Kirchgemeinden sowie die Friedensrichterinnen und Friedensrichter und deren Stellvertretungen von ihrem Amt enthoben werden können.
- Für die Amtsenthebung von Mitgliedern des Regierungsrats und der richterlichen Behörden soll eine kantonsrätliche Komission zuständig sein.
- Gründe für ein Amtsenthebungsverfahren können sein: ein grober Verstoss gegen die Amtspflicht, zum Beispiel bei Bestechung oder Veruntreuung von Geldern, oder Verlust der Fähigkeit zur Amtsausübung.
- Die Vorlage ist bis Ende Oktober 2017 in der Vernehmlassung
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Vernehmlassung gestartet Kanton Zug will Amtenthebungsverfahren einführen
stat; Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr