Im Kanton Solothurn wird das seit 18 Jahren geltende Gesundheitsgesetz umfassend überarbeitet. Der Regierungsrat hat einen Gesetzesentwurf gemacht. Er lehnt sich weitgehend an die Vorschriften des Bundes an. Nun können Parteien und Verbände sagen, was sie vom neuen Gesetz halten.
Weil der Bund neue Vorschriften zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsberufe, elektronisches Patientendossier und Krebsregistrierung erlassen habe, bestehe erheblicher Revisionsbedarf, teilte der Regierungsrat mit. Angestellte Personen mit universitären Medizinalberufen wie Ärzte und Psychologieberufen brauchen neu eine Assistentenbewilligung.
Betriebsbewilligung für Spitäler
Auch öffentliche Spitäler sollen eine Betriebsbewilligung brauchen. Der Regierungsrat will auch moderne Regeln für die Palliativmedizin einführen. Die Rechte der Patienten sollen gestärkt werden. Die Aufsicht über Berufsausübende und Einrichtungen im Gesundheitswesen soll verbessert werden.
Nichts ändern will der Regierungsrat bei der Aufgabenverteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Es würden keine neuen Kosten zu Lasten des Kantons oder der Gemeinden ausgelöst.