- Neu sind zum Beispiel Drachenboote auf Aare, Reuss oder dem Hallwilersee erlaubt – allerdings nur als Ausnahme, bei bewilligungspflichtigen nautischen Veranstaltungen. Eigentlich sind solche langen Boote (über 7.5 Meter Länge) auf Aargauer Gewässern verboten.
- Auch lange Rennruderbote sind neu als Ausnahme erlaubt.
- Neu müssen Flosse, die verankert werden und über 2,5 Meter lang sind vom Kanton bewilligt werden. Zudem muss das Strassenverkehrsamt das Floss vor dem Einsatz prüfen.
- Seit dem neuen Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt muss der Regierungsrat Ausnahmen von Verboten genau regeln.
Wassersport auf dem Hallwilersee, Aare, Reuss, Limmat und Rhein – bei den aktuellen Temperaturen eine Wohltat. Im Aargau regelt nun eine neue Verordnung Verbote von Wassersportarten. Zudem werden Regeln für die Schifffahrt präzisiert. Die Verordnung gilt per 1. Juli 2019.
Drachenboote können in Ausnahmefällen bewilligt werden, für einzelne Events, heisst es beim Kanton auf Anfrage. «Wir hatten zunehmend Anfragen von Anbietern. Diese bieten Wettfahrten mit Drachenbooten für Geschäfte oder andere Teams an. Wir fanden nun, man muss es auf gewissen Abschnitten zulassen können», sagt Susette Burger, Leiterin Sektion Gewässernutzung im Aargau.
Pfahlbauten und Wakeboarder
Die Bereiche mit Schifffahrtsverbot auf dem Hallwilersee werden genauer geregelt. Die Bojenfelder werden angepasst, teilt die Regierung mit. Gerade die Fundstellen prähistorischer Pfahlbauten im Wasser will der Kanton besser schützen. Auch das geschieht mit Bojen, ähnlich den Bojen, die Naturschutzgebiete im See kennzeichnen.
Wakeboarden ist auf dem Rhein möglich, aber nur auf den signalisierten Abschnitten. Kite-Surfen ist auf Aargauer Gewässern nach wie vor nicht erlaubt. Auf dem Flachsee darf man nur auf einer bestimmten Rinne fahren. Auf dem Aabach darf man zwischen dem 1. April und 30. Juni, vom Hallwilersee bis zum Schloss Hallwyl, gar nicht Schiff fahren. Dies geschieht auf Wunsch der Gemeinden. Sie wollen in dieser Zeit die Brutvögel schützen.