Zum Inhalt springen

Verschärfte Massnahmen Pendeln nach Österreich nur noch mit Coronatest

Seit Mittwoch gelten in Österreich verschärfte Einreisebestimmungen. Auch Berufspendler sind davon betroffen.

Wer nach Österreich reisen will, kann das seit Mittwoch nur noch mit einem negativen Coronatest und einer vorgängigen Registrierung tun. Für Personen, die aus der Schweiz einreisen, gilt zudem eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese kann nur durch einen negativen Test auf höchstens fünf Tage verkürzt werden.

Zwar sind Personen, welche die Grenze aus beruflichen oder familiären Gründen täglich oder mindestens einmal pro Monat überqueren, von der Quarantänepflicht ausgenommen, doch auch für sie gelten schärfere Massnahmen. Pendlerinnen und Pendler müssen sich registrieren und ein negatives Testergebnis vorweisen.

Polizisten kontrollieren Autofahrerin
Legende: Die zusätzlichen Kontrollen werden durch die österreichische Polizei durchgeführt. SRF

«Es sind so viele Dokumente, die man dabeihaben muss. Das macht die Sache schon etwas kompliziert», sagt Patricia Ender, die am Mittwochmorgen für einen Besuch bei ihrem Vater die Grenze bei Lustenau überquert.

Die Grenzgängerin wohnt in der Schweiz und arbeitet in Österreich. Für die Fahrt zu ihren Eltern sowie zum Arbeitsplatz brauche sie jeweils separate Papiere. Grundsätzlich habe sie aber Verständnis für die verschärften Massnahmen.

Natürlich gibt es auch immer wieder Unmutsäusserungen. Niemand hat Freude an der aktuellen Situation.
Autor: Andreas Degasperi Leiter Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung

Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger würden bei der Einreise mehrheitlich gelassen auf die zusätzlichen Kontrollen reagieren, sagt Andreas Degasperi, Leiter Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Vorarlberg. «Natürlich gibt es auch immer wieder Unmutsäusserungen. Niemand hat Freude an der aktuellen Situation.»

Wöchentlicher Testtermin

Für Berufspendler bedeuten die neuen Einreisebestimmungen einen Mehraufwand. Der negative Coronatest, den sie vorzuweisen haben, darf nicht älter als sieben Tage sein. «Via Onlineformular vereinbare ich wöchentlich einen Termin. Testen lassen kann ich mich dann in verschiedenen Testzentren», sagt Andreas Heinzle, der in Vorarlberg wohnt und in der Schweiz arbeitet.

Auch wenn die Tests für ihn einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, erachte er diese als sinnvoll. In seinem Umfeld gebe es aber durchaus Personen, welche weniger einsichtig seien, sagt Heinzle. Aber: «Auch das Tragen der Maske war zu Beginn störend. Mittlerweile ist das ganz normal. Und so wird es wohl auch beim Testen sein.»

Das gilt bei der Einreise nach Österreich

Box aufklappen Box zuklappen

Seit Mittwoch, 10. Februar, gilt in Österreich die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung. Für Personen, welche sich zehn Tage vor dem Grenzübertritt in einem Risikoland wie der Schweiz aufgehalten haben, gelten folgende Regeln:

  • Es muss ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden. Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise ein Test nachzuholen.
  • Einreisende nach Österreich sind vorab dazu verpflichtet, bestimmte Informationen mittels eines digital ausfüllbaren Formulars zur Verfügung zu stellen.
  • Es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Diese kann verkürzt werden, wenn nach fünf Tagen ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Für Pendlerinnen und Pendler gelten Ausnahmeregeln. So darf unter anderem das negative Testergebnis nicht älter als eine Woche sein.

Weitere Informationen zu Reisen nach Österreich: Link

Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel