Bornet hatte seinem Sohn eine Pistole aus seinem Privatbesitz für ein Sportschiessen ausgeliehen.
Der Sohn hatte allerdings keinen Waffenerwerbsschein, was widerrechtlich ist. Dies hätte Bornet aufgrund seiner Position und seiner Erfahrung im Umgang mit Waffen wissen müssen.
Er wurde im Mai von der Walliser Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen, sowie einer Busse von 800 Franken verurteilt worden. Bornet legte Rekurs ein. Das Bezirksgericht bestätigte nun aber das Urteil der Staatsanwaltschaft. Allerdings kann Bornet dies noch beim Kantonsgericht anfechten.