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Verunsicherung an der Grenze 100 Franken Busse oder nicht – es ist Ermessenssache

Nach der Öffnung der Grenze seitens Vorarlberg für den Besuch von Kindern oder Pferden gibt die Auslegung auf Schweizer Seite zu reden.

Das Bundesland Vorarlberg hat am Freitag, in Absprache mit dem Bund Österreich, die Regelungen an der Grenze gelockert. Neu dürfen Angehörige zur Pflege eines Angehörigen oder zur Betreuung eines getrennt lebenden Kindes die Grenze leichter passieren. Dasselbe gilt für die Betreuung von Tieren. Bei der Rückreise in die Schweiz muss allerdings mit einer Busse von 100 Franken gerechnet werden.

Der Zollbeamte entscheidet

In der Verordnung des Schweizer Bundesrates gibt es in Abschnitt 2, Artikel 3, Absatz f, eine Härtefallregelung. Diese erlaubt einen Grenzübertritt lediglich bei einer «äussersten Notwendigkeit». «Ob es sich um eine solche Situation handelt oder nicht, entscheiden die Zollbeamten vor Ort», sagt Matthias Simmen, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung. Die Beamten haben jeden Einzelfall zu beurteilen.

Eltern, Pferdehalter und Bienenzüchter irritiert

«Ich hatte mich extra noch beim Österreichischen Amt erkundigt, ob meine Bienenzucht Grund genug sei, die Grenze zu passieren», sagt Ruedi Burger, der in Vorarlberg Bienenvölker hat. Beim Schweizer Zoll sei er dann aber darauf hingewiesen worden, dass er bei der Wiedereinreise in die Schweiz eine Busse von 100 Franken zahlen müsse. Burger ist unverrichteter Dinge wieder nach Hause gefahren.

Ich hatte mich extra noch beim Österreichischen Amt erkundigt, ob meine Bienenzucht Grund genug sei, die Grenze zu passieren
Autor: Ruedi Burger Bienenzüchter

Ähnlich ist die Situation an der Grenze zum Bundesland Baden-Württemberg. Sven Strahl aus Kreuzlingen hatte sich darauf eingestellt, nach dem Besuch seines Sohnes in Konstanz eine Busse zu bezahlen. «Ich wurde durchgelassen, als ich erklärte, dass ich meinen Sohn betreut habe», wundert er sich.

Keine internationalen Absprachen

Auch in den sozialen Medien wird rege diskutiert, was denn jetzt gilt. Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung heisst es, es müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Momentan gelte die Verordnung des Bundesrates und damit die Bussenregelung. In Härtefällen könne beim Staatssekretariat für Migration eine Sonderbewilligung beantragt werden.

Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr

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