Wer an einem Zürcher Gymnasium moderne Sprachen wie Deutsch, Englisch oder Französisch unterrichtet, musste bis jetzt – bei einem 100-Prozent-Pensum – 22 Lektionen pro Woche halten. Doch der Kanton Zürich muss sparen und hat deshalb beschlossen, die Anzahl Lektionen zu erhöhen: 23 Lektionen sollen es neu sein, so wie bei den Mathematik-, Biologie- oder Lateinlehrern heute schon. Der Lohn bliebe derselbe.
Mehr arbeiten für denselben Lohn, das sei nicht akzeptabel, fand der Verband der Mittelschullehrerinnen und -lehrer. Er hat gegen den Beschluss der Regierung Klage eingereicht und nun verloren.
Das sagen die Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer: Die Deutsch- und Fremdsprachenlehrer argumentieren, sie müssten pro Lektion mehr arbeiten als etwa die Mathematiklehrer. Denn Aufsätze zu korrigieren sei aufwändiger als eine Mathematikprüfung.
Ausserdem hätte der Regierungsrat versprochen, die Stundenzahlen erst anzupassen, nachdem er eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben habe.
Sparen ohne Qualitätseinbusse ist eine Illusion.
Das sagt das Gericht: Die Richter glauben nicht, dass der Aufwand für die Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer grösser ist als für die Naturwissenschaften. Zwar brauche das Korrigieren von Aufsätzen mehr Zeit, dafür sei die Vorbereitung von Prüfungen in den Naturwissenschaften wohl aufwändiger. Die sogenannte «Rechtsgleichheit» sei deshalb nicht verletzt. Die Klage werde abgelehnt.
Wir glauben, dass die Lehrerinnen und Lehrer mit der zusätzlichen Lektion umgehen können.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann noch weitergezogen werden. Ob die Lehrerinnen und Lehrer dies tun, haben sie noch nicht entschieden.