Konkret meldete 2015 eine Person dem kantonalen Veterinärdienst, auf dem Hof eines Bauern im Kanton Bern gebe es tierschutzrechtliche Missstände. Der Veterinärdienst kontrollierte daraufhin den Bauernhof und stellte gewisse Mängel fest – insgesamt waren die Vorwürfe des Anzeigers aber unzutreffend, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Nun wollte der Bauer wissen, wieso der Veterinärdienst bei ihm aufgetaucht war, und verlangte Akteneinsicht. Nach Anhörung des Anzeigers der angeblichen Missstände entschied der Veterinärdienst, dem Bauern Akteneinsicht zu gewähren.
Dagegen erhob aber der Anzeiger Beschwerde bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern. Wenn die Akten dem Bauern zugänglich gemacht würden, sehe dieser, wer die Anzeige eingereicht habe. Die Direktion wie auch das Verwaltungsgericht lehnten die Beschwerde aber ab.