Der Vorfall: Der Prozess gegen den ehemaligen Rad-Profi Jan Ullrich am Donnerstag stiess auf grosses Interesse. Die Journalisten und das Publikum sollten die Verhandlung am Bezirksgericht Weinfelden in einem Nebenraum via Videoübertragung verfolgen. Die Ton- und Bildqualität war schlecht. Nur weil Journalisten sich eingesetzt haben, konnte das Publikum in den Gerichtssaal.
Stellungnahme der Richterin: Claudia Spring entschuldigte sich am Freitag auf Anfrage von Radio SRF. Sie habe die Videoübertragung veranlasst, weil viele Journalisten erwartet wurden. Zusammen mit den Zuschauern hätte es nicht genügend Platz gegeben. Schliesslich kamen aber weniger Leute. Die Tonqualität sei bei den Tests gut gewesen.
Einschätzung des Experten: Mit einer Videoübertragung werde die Justizöffentlichkeit eingeschränkt, sagt Medienjurist Dominique Strebel. Das könne gerechtfertigt sein, wenn ein grosser Publikumsaufmarsch den Prozess beeinträchtige. Eine Videoübertragung müsse aber hohe Anforderungen erfüllen. Eine einzelne Kamera wie am Prozess in Weinfelden reiche kaum aus, um alles zu verfolgen; zum Beispiel die Reaktionen eines Beschuldigten.