Ein Schulhaus in der Stadt Wil hat sich entschieden, drei Weihnachtslieder aus dem diesjährigen Repertoire zu streichen. Dies löste eine grosse Diskussion in den Kommentarspalten aus.
Der Entscheid der Schule erntete vor allem Kritik. Viele der Diskussionen drehten sich um kulturelle und religiöse Identität, nicht wenige der Kommentierenden sahen durch das Fehlen der drei Lieder die traditionelle Weihnachtsfeier in Gefahr.
Gesetz gefordert
Zwei St. Galler Parteien nahmen das Thema auf: Die SVP reichte eine Motion ein, die CVP eine Interpellation. Erstere will im Volksschulgesetz festhalten, dass die Schulen christlich-kulturelles Erbe pflegen sollen, namentlich die Weihnachtsfeiern.
Es bestehen Unsicherheiten bei den Schulen und Lehrpersonen. Denen muss man mit aller Klarheit entgegenwirken.
Es bestünden Unsicherheiten bei den Schulen und Lehrpersonen, denen man mit aller Klarheit entgegenwirken müsse, sagt SVP-Kantonsrat Sandro Wasserfallen. Die CVP fordert von der St. Galler Regierung eine Stellungnahme zur Situation.
Zwei Verpflichtungen der Schulen
Beim Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen gibt man sich zurückhaltend. Die Schulen seien einerseits christlichen Grundsätzen und andererseits konfessioneller Neutralität verpflichtet, sagt Generalsekretär Jürg Raschle auf Anfrage. Ob es eine Gesetzesanpassung brauche, darüber müsse der Kantonsrat befinden.