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Vogelgrippe-Schutzmassnahmen Zoo-Vögel müssen in Ställe oder unter Netze

Der Ausbruch der Vogelgrippe im Kanton Zürich hat Folgen auch für viele Vogelarten in den Schweizer Zoos: Sie dürfen nicht mehr ins Freie oder bekommen ein Netz über ihr Gehege. Das soll Ansteckungen verhindern.

Für die Strausse im Basler «Zolli» hat dieser Winter unangenehm begonnen: Wegen der Vogelgrippe-Schutzmassnahmen-Verordnung des Bundes müssen auch sie bis mindestens Mitte Februar im Stall bleiben. Wie oft sie ins Freigehege dürfen, verhandelt die Tierärztin des Zoologischen Gartens Basel, Fabia Wyss, derzeit noch intensiv mit dem kantonalen Veterinäramt.

BLV-Verordnung gilt bis mindestens 15. Februar 2023

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Die seit Montag geltende Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV will die Ausbreitung der ansteckenden Vogelgrippe verhindern, nachdem in Seuzach (ZH) zwei Krankheitsfälle gemeldet worden waren. Alle Schweizer Geflügelhalter müssen jetzt Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln verhindern. Zumindest dürfen Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sein, und Auslaufflächen und Wasserbecken muss man mit Zäunen oder engmaschigen Netzen schützen.

Zoos wollen ihre teils raren und wertvollen Vögel ohnehin schützen, aber die Bedürfnisse der Tiere abzudecken, wie Fabia Wyss festhält: «Es geht darum, eine einigermassen gute Haltung zu haben und trotzdem den Schutz.» Ein Netz ist dort kaum eine Option, wo das Freigehege zu gross ist, wie bei den Straussen, oder als offenes Gewässer in die Besucheranlage integriert, wie bei den Gänsen oder Schwänen in Basel. So schätze man Risiko und Möglichkeiten gemeinsam ein, für jede Vogelart passend.

Es geht darum, eine einigermassen gute Haltung zu haben und trotzdem den Schutz.
Autor: Fabia Wyss Tierärztin im Zoologischen Garten Basel

Entsprechend sei jetzt noch offen, ob die Basler Flamingos aus ihrem offenen Flachbassin in eine Halle zügeln müssen oder mit einem Netz geschützt werden können. Das werde von Tag zu Tag neu beurteilt. Besonders im Fokus der Bundesmassnahmen seien die Hühner, Gänse und Enten, Straussenvögel sowie Laufvogelarten.

Der Tierpark Bern hat seine Pelikane und Flamingos derweil in eine Halle verlegt, und auch seine Kinderzoo-Hühner sind im Stall. Bei jenen Vögeln, die draussen bleiben dürfen – der Tierpark hält unter anderem Graugänse – wurden gemäss einer Sprecherin Schutz-Abdeckungen aufgehängt.

Beim Füttern Acht geben

Der Zoo Zürich ist ebenfalls noch mit dem Veterinäramt daran, passende Schutzmassnahmen auszuhandeln. In Zürich sind die Strausse derzeit noch im Freien, während Seiden- und Perlhühner oder Moschusenten in ihren Stallungen bleiben müssen. Beim Füttern achte man darauf, keine Wildvögel anzulocken, indem man entweder in Gebäuden füttere oder draussen nur knapp Futter gebe und danach übrig Gebliebenes sofort entferne.

Die beiden Ansteckungsfälle im Kanton Zürich, nach denen der Bund die Schutzverordnung erliess, seien weit genug weg gewesen vom Zoo Zürich, erklärt ein Sprecher. Falls Vogelgrippe-Fälle in der Nähe des Zoos aufträten, werde man die Lage neu beurteilen.

Pinguine
Legende: Königspinguine in Basel auf ihrem Winter-Zoospaziergang. Keystone / Markus Stücklin

Beim Basler «Zolli»-Publikum speziell beliebt sind die Pinguine, weil sie im Winter regelmässig – von Tierpflegenden geleitet – ihre Räume im Vivarium verlassen und über die Besucherwege spazieren, wenn die Temperatur draussen unter zehn Grad liegt. Diese Ausflüge zu Fuss dürfen laut Fabia Wyss bis auf Weiteres stattfinden, doch auch das könne jeden Tag ändern, wenn die Ansteckungsgefahr als zu gross eingeschätzt werde.

SRF 1, Regionaljournal Basel, 30.11.2022, 12:05 Uhr ; 

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