Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» verlangte, dass auch Affen in der Verfassung das Recht auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit gewährt wird. Dagegen machte die Regierung geltend, dass Primaten gemäss Bundesrecht keine Rechtssubjekte seien und somit auch nicht Träger von Grundrechten sein könnten. Die Initiative sei deshalb rechtlich nicht zulässig.
Während die bürgerlichen Parteien die Einschätzung der Regierung teilten, stellten SP und Grünes Bündnis den Antrag, die Initiative ans Verfassungsgericht weiterzuleiten. Die Fragen, welche die Initiative aufwerfe, seien für den Grossen Rat zu komplex. Dieser Antrag wurde jedoch vom Rat mit 51 gegen 41 Stimmen abgelehnt.
Deutlich weniger Forschung an Affen
Das Kernanliegen der Initianten, dass in Basel nicht mehr an Affen geforscht werden soll, dürfte sich indes ohnehin bald erfüllen. Hielten die Basler Pharmaunternehmen in den 1980er-Jahren noch über Tausend Affen, um an ihnen Versuche durchzuführen, ist es heute nur noch die Firma Roche, welche rund 50 Affen hält. Und Roche hat angekündigt, die Primatenhaltung Ende 2018 endgültig einzustellen.