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Vom See bis zum Lettenwehr Schwimmen in der oberen Limmat bleibt verboten

Die Mehrheit des Zürcher Kantonsrates findet eine Lockerung des Schwimmverbots zu gefährlich.

Genau zweimal im Jahr ist es möglich, die Zürcher Altstadt aus der Entenperspektive zu betrachten: Beim Limmatschwimmen im Sommer und beim Samichlausschwimmen im Dezember. Am Limmatschwimmen nehmen jeweils 4500 Schwimmbegeisterte teil, am Samichlausschwimmen liegt der Rekord seit Dezember 2018 bei 352 Teilnehmenden.

Abgesehen von diesen beiden Anlässen gilt im oberen Teil der Limmat ausserhalb der Schwimmbäder ein striktes Badeverbot. Dies aus Sicherheitsgründen. Die Grünliberalen wollten dieses Verbot lockern. Mit einem Vorstoss im Kantonsrat verlangten sie, dass die Regierung Möglichkeiten prüft, wie das Schwimmen öfters erlaubt werden könnte.

Der Zürcher Sportminister, Regierungsrat Mario Fehr, zeigte für den Vorstoss Sympathie und war bereit, das Anliegen entgegenzunehmen. Unterstützt wurde die GLP von den linken Parteien. Die anderen Parteien befürchteten, dass eine Lockerung des Schwimmverbots nur mit einer starken Einschränkung der Schifffahrt möglich sei. Zudem sei das Schwimmen im engen Betonbett der Limmat zu gefährlich.

Der Rat lehnte deshalb den Vorstoss der GLP mit 92 zu 74 Stimmen ab.

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