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Vor Bundesgericht abgeblitzt Umstrittene Skulptur darf nicht in Laaxer Kreisel

Die Lausanner Richter sind der Ansicht, dass eine Skulptur mit einem Schriftzug die Verkehrsteilnehmer ablenken könnte.

Die Gemeinde hatte geplant, auf der Kreiselinsel die Skulptur eines Knotens mit vier Enden anzubringen. Die Enden dieser Knoten sollten mit dreidimensionalen Schriftzügen versehen werden, welche für die Quartiere stehen. Das Tiefbauamt Graubünden erteilte keine Bewilligung für das Vorhaben.

Verkehrssicherheit

Die Gemeinde Laax hat sich vor Bundesgericht gegen den Entscheid gewehrt. Dieses kommt jetzt zum Schluss, dass bereits eine «nicht einmal in der Regel eintretende Gefährdung» ausreiche, um die Verkehrssicherheit beeinträchtigen zu können.

Andere Beispiele

Die Gemeinde Laax hatte sich darauf abgestützt, dass bereits andere Kreisel bewilligt worden seien, die ebenfalls Schriftzüge ausweisen würden, so auch in Tiefencastel.

Das Bundesgericht schreibt in seinem Urteil, dass dort ein Bund mit gelb-schwarzen Halmen aus quaderförmigen Elementen stehe. Darauf seien kleine Buchstaben, Zahlen und Symbole aufgemalt. Es sei auf den ersten Blick erkennbar, dass die Strassenbenützer dort nicht über die Lage einer Örtlichkeit informiert würden.

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