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Vor Bundesgericht Otto's erhält im Namensstreit teilweise recht

Das Luzerner Kantonsgericht muss den Namensstreit zwischen dem Surseer Discounter Otto's und der deutschen Otto Group neu beurteilen. Das entschied das Bundesgericht in Lausanne und weist die entsprechende Beschwerde zurück.

Otto's hatte die Beschwerde ursprünglich eingereicht, weil die deutsche Otto Group mit der Internetseite otto-shop.ch den Schweizer Markt erreichen wollte. Der Schweizer Detaillist wollte verhindern, dass die Deutschen unter demselben Namen wie sie einen Online-Versand anbieten. Es bestünde Verwechslungsgefahr.

Zurück nach Luzern

Das Luzerner Kantonsgericht hatte diese Klage im November 2018 abgewiesen, worauf die Surseer den Fall ans Bundesgericht weiterzogen. Dieses gab dem Detaillhändler nun teilweise recht. Die beiden Firmen würden unter demselben Namen tatsächlich teilweise ähnliche Produkte anbieten.

Der erste Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts ist somit aufgehoben. Die Sache muss neu beurteilt werden.

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