Das Problem: Die Verkehrsvorschriften für Landmaschinen sind oft interpretierbar. Sowohl der Landwirt als auch die Polizei wüssten manchmal nicht genau, was genau gelte, erklärt Heiri Schmid. Er macht ein Beispiel: Wenn ein Traktor vorne mit einer Heuballen-Maschine bestückt sei, dann könne das als «Ladung» definiert werden und es wäre illegal. Verbandspräsident Schmid taxiert das jedoch als «Betriebsmittel», was dagegen erlaubt wäre.
Aufruf: Die Bauern seien bei solchen Kontrollen oft überrumpelt und nervös, sagt Heiri Schmid. Er empfiehlt deshalb, den Polizei-Rapport nicht zu unterschreiben. So habe man später mehr Möglichkeiten, sollte es zu einem Verfahren kommen.
Wie weiter? Der Verband setzt auf den Aufruf sowie auf die Sensibilisierung beider Seiten. Zusätzlich sollen Gespräche mit Verantwortlichen, zum Beispiel den Kantonen, geführt werden.