Die Gemeinden im Kanton Bern sind heute frei, ob sie die Protokolle ihrer Versammlungen dieser später auch zur Genehmigung vorlegen – oder ob diese Aufgabe der Gemeinderat übernimmt. So sieht es Artikel 35 der kantonalen Gemeindeordnung vor.
Unstimmigkeiten in kleineren Gemeinden
Gerade in kleineren Gemeinden genehmige oftmals der Gemeinderat das Protokoll und nicht die Versammlung, sagt der grünliberale Grossrat Michael Köpfli. «Das führt immer wieder zu Unstimmigkeiten. Bürgerinnen und Bürger fühlen sich nicht richtig zitiert, der Gemeinderat verzichtet aber auf eine Korrektur.» Diese müsste er zwar von Gesetzes wegen vornehmen, aber laut Köpfli würden Bürger oft abgewimmelt oder die Korrekturen unsauber vorgenommen. «Einem Stimmberechtigten bleibt in solchen Fällen nur der Weg via Verwaltungsgericht. Das ist dann vielen doch zu aufwändig.»
Bürgerinnen und Bürger fühlen sich oft nicht richtig zitiert.
Aus diesem Grund wollen Köpfli und sein grünliberaler Mitstreiter Martin Egger den Regierungsrat beauftragen, das Gemeindegesetz zu ändern. Über den entsprechenden Vorstoss entscheidet das Kantonsparlament in einer seiner nächsten Sessionen.