- Auf einem Polizeiposten in der Stadt Solothurn sollen zwei Polizisten einen Bettler beleidigt und beschimpft haben.
- Die Polizisten mussten sich am Donnerstag wegen Amtsmissbrauch vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten.
- Sie stritten die Vorwürfe ab.
- Das Gericht sprach die beiden Polizisten frei.
Es klingt wie aus einem Krimi: Zwei aggressive Polizisten sollen einen harmlosen Bettler auf der Polizeiwache in Solothurn gewaltsam gepackt haben. Dann hätten sie ihn grundlos grob beleidigt und mit Gesten bedroht. Schliesslich hätten sie ihn zur Toilette der Polizeiwache gezerrt, ihn dort geschlagen und getreten.
Diese Vorwürfe haben die beiden beschuldigten Polizisten stets vehement bestritten. Es sei ganz anders gewesen: Der Bettler habe angedeutet, dass er auf die Toilette müsste. Da hätten sie ihn - ohne jegliche Gewalt - zur Toilette geführt. Als er dann doch nicht musste, hätten sie ihn kontrolliert wieder zurück geführt. Keine Beleidigungen, keine Gesten, keine Schläge, keine Tritte, nichts, so die übereinstimmenden Aussagen der beiden Polizisten.
Keinerlei Beweise für Gewalt
In einem Strafbefehl gegen die beiden Polizisten ist nur noch die Rede von Beschimpfungen, Gesten und einem gewaltsamen Packen des Bettlers. Die Anklage wegen Tritten und Schlägen wurde bereits fallengelassen, weil es dafür schlicht keinerlei Beweise gab.
Die Polizisten haben diesen Strafbefehl aber nicht akzeptiert, deshalb kam es gestern zur Gerichtsverhandlung. An der Verhandlung sagte ein damaliger Polizeiassistent aus, dass er sich noch daran erinnern könne, dass einer der beiden Polizisten den Bettler als «Arschloch» bezeichnet habe und dass der andere eine Geste mit der flachen Hand unter der Kehle durch in Richtung Bettler gemacht habe.
Die beiden beschuldigten Polizisten blieben jedoch bei ihren Aussagen. Ihre Anwälte plädierten für einen Freispruch. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass ihre Klienten in internen Qualifikationen jeweils gute und sehr gute Beurteilungen erhalten haben. Insbesondere ihr Verhalten gegenüber «Kunden», also Verdächtigen und angehaltenen Personen, wurde in den Beurteilungen als «höflich» und «hilfsbereit» beschrieben.
Freispruch für beide
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern sprach die beiden schliesslich vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. Richter Rolf von Felten sagte, dass die Aussagen gegen die beiden Polizisten widersprüchlich, nicht übereinstimmend, zu wenig detailliert oder auch nicht glaubhaft seien.
Die beiden arbeiten noch immer als Polizisten, der eine immer noch bei der Stadtpolizei, der andere bei der Kantonspolizei Solothurn.