Das Wichtigste in Kürze:
- Der Kanton Zürich will in jeder Gemeinde die Waldgrenzen genau festlegen.
- So soll klar geregelt werden, wo der Wald endet und Kulturland beginnt.
- Bäume, die über die Waldgrenze wachsen, dürfen ohne Bewilligung gefällt werden.
- Testgemeinde ist Wädenswil – die Pläne liegen bis am 20. März öffentlich auf.
- Verläuft die Testphase erfolgreich, soll die Waldgrenze in allen Zürcher Gemeinden festgesetzt werden.
Der Wald wächst – auch im Kanton Zürich. Er wächst sogar so stark, dass ihm der Zürcher Regierungsrat seine Grenzen aufzeigen will. Laut einer Mitteilung der Zürcher Baudirektion soll in Zukunft in jeder Gemeinde genau festgelegt sein, wo der Wald endet und Kulturland beginnt.
Bäume fällen ohne Bewilligung
Die Möglichkeit für das Zürcher Vorgehen hat der Bund geschaffen. Er hat im Waldgesetz die Möglichkeit eingeführt, auch ausserhalb der Bauzone feste Waldgrenzen zu ziehen. Der Kanton Zürich macht nun von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Regierungsrat legt im Richtplan fest, dass der Wald fixe Grenzen erhält. Festgesetzt werden sollen die Grenzen in einem gemeinsamen Plan mit den kantonalen Nutzungszonen für jede Gemeinde. Diese legen die Funktion von Flächen ausserhalb des Siedlungsgebietes fest. Bäume, die jenseits der gezogenen Waldgrenze wachsen, dürfen künftig ohne Bewilligung gefällt werden.
Der Zürcher Regierungsrat will mit dieser Massnahme Klarheit schaffen. Auf der einen Seite Klarheit, wo der Wald endet, bis wohin er Schutz geniesst. Auf der anderen Seite Klarheit, wo Kulturland beginnt. Wie die Baudirektion weiter erklärt, bietet das Vorgehen auch Rechtssicherheit für Grundeigentümer. Wer Wald besitzt, soll genau wissen, was ihm gehört. Wer an den Wald grenzendes Land besitzt, soll sicher sein, dass ihm dieses erhalten bleibt.
Wädenswil übernimmt die Rolle der Pioniergemeinde
Die kantonalen Nutzungszonen und die Waldgrenze sind in Wädenswil festgelegt worden. Damit will der Kanton Zürich prüfen, ob sich das Vorgehen in der Praxis bewährt. Die Pläne liegen vom 20. Januar bis am 20. März öffentlich auf. Verläuft das Verfahren erfolgreich, soll mit der Festsetzung im ganzen Kanton begonnen werden.