Die Aargauer Gemeinde Bözberg braucht einen neuen Gemeindeammann und einen neuen Vizeammann. Weil sich niemand zur Verfügung gestellt hatte, bildete der Gemeinderat eine Findungskommission. Diese schlug schliesslich eine Person für das Amt des Ammanns und eine weitere Person für das Amt des Vizeammanns vor. Die beiden Wahlempfehlungen wurden im amtlichen Gemeindeblatt publiziert.
Ein Bözberger Bürger hat gegen dieses Vorgehen eine Beschwerde eingereicht. Der Kanton hat deshalb nun angeordnet, dass die Gemeinde ihre Vorbereitungen auf die Wahlen vom 24. September stoppen soll.
«Es handelt sich zur Zeit lediglich um eine vorsorgliche Anordnung unseres Rechtsdienstes»
Dennoch: Der Wahltermin könne theoretisch immer noch eingehalten werden, sagt Samuel Helbling, Leiter Kommunikationsdienst im kantonalen Departement für Volkswirtschaft und Inneres. Entschieden habe der Kanton noch nichts. Die Anordnung sei erst vorsorglich erfolgt, sagt Helbling. Einen endgültigen Entscheid werde der Rechtsdient nun «relativ schnell» fällen.