Im Dezember 2014 hat der Grosse Rat das neue Gesundheitsgesetz verabschiedet. Nun müssen weitere Bestimmungen, die darauf beruhen, angepasst werden, heisst es in einer Mitteilung.
Die neue Verordnung regelt die Bewilligung für die selbständige und unselbständige Ausübung von universitären Medizinalberufen wie beispielsweise von Ärztinnen und Ärzten. Dazu kommen die Bewilligungen für die selbständige Ausübung von nichtuniversitären Medizinalberufen wie zum Beispiel Augenoptikern, Osteopathen, Hebammen, Pflegefachpersonen und weiteren mehr. Schliesslich beinhaltet die Verordnung auch die Betriebsbewilligungen für die stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesen wie Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli 2015.