Der Regierungsrat hat zuhanden des Parlaments eine Gesetzesänderung verabschiedet, die es Aussenseitern schweiriger macht für einen zweiten Wahlgang zu kandidieren, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
- Wählbar sind nur noch Kandidatinnen und Kandidaten, die im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.
- Für zweite Wahlgängen dürfen sich keine neuen Kandidierenden mehr anmelden.
- Erlaubt bleibt der Ersatz von Kandidaturen, die im ersten Wahlgang die Drei-Prozent-Hürde geschafft haben.
- Betroffen sind alle Majorzwahlen, also Ständerats-, Regierungsrats- und Regierungsstatthalterwahlen.
Bei den Ständeratswahlen 2015 musste im Kanton Bern ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden, weil der parteilose Bruno Moser an seiner Kandidatur festhielt. Er hatte im ersten Wahlgang nur rund 4000 Stimmen erzielt gegenüber je 150'000 der zwei wieder antretenden Ständeräte.
Eine solche Hürde ist demokratiepolitisch eine Gratwanderung
Mehrere Parteien hatten daraufhin gefordert, es brauche eine Hürde für den zweiten Wahlgang. Verlangt wurden bis zu 10 Prozent des absoluten Mehrs. Eine so hohe Hürde lehnt der Regierungsrat ab: Drei Prozent seien genug, sagt Staatsschreiber Christoph Auer. Das schliesse chancenlose Kandidatinnen und Kandidaten aus, Kandidierende aus mittleren und kleineren Parteien könnten aber so weiterhin an einer Stichwahl teilnehmen.
Kandidierende mit so einer Limite von Wahlen auszuschliessen. Ist das demokratiepolitisch nicht fragwürdig? «Es ist eine Gratwanderung», gibt Christoph Auer zu. Die 3-Prozent-Hürde stelle aber sicher, dass wirklich nur jene Kandidierenden ausgeschlossen werden, die meilenweit von einer Wahl entfernt seien. Der Grosse Rat wird über diese Gesetzesänderung noch befinden.