Marcel Chatelain ist Chefbeamter des Kantons Solothurn. Er leitet das Amt für soziale Sicherheit beim Kanton. Nun hat er sich via Twitter zu den Wahlen im März geäussert und geschrieben, wen er ihn den Regierungsrat wählt. Indirekt hat er damit eine Wahlempfehlung abgegeben.
Privatsache
Marcel Chatelain sagt dazu gegenüber dem Regionaljournal: «Meine Funktion ist nicht von Bedeutung. Ich habe dies als Privatperson getan.» Er sei eine sehr politische Person und habe sich mit politischen Äusserungen eigentlich immer zurückgehalten, meint Chatelain weiter. Daher habe es sicher auch damit zu tun, dass er nun bald pensioniert werde.
Beim Kanton Solothurn reagiert man erstaunt über den Tweet des Chefbeamten. «Jedermann kann von seinem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch machen. Wir halten es in diesem Fall jedoch für ungeschickt», meint dazu der Mediensprecher der Solothurner Regierung, Dagobert Cahannes. Eine Regelung über den Gebrauch von Social Media gibt es jedoch nicht. Beim Kanton sieht man dafür auch keinen Bedarf.
Klare Regeln im Kanton Aargau
Anders im Kanton Aargau. Seit der Kanton Aargau im März 2012 selbst auf Social Media Plattformen wie Twitter oder Facebook aktiv ist, haben auch alle Mitarbeiter im Büro Zugang zu den verschiedenen Angeboten. Daher gibt es ein Merkblatt, in dem erklärt wird, wie die sozialen Medien funktionieren. Der Aargauer Regierungssprecher Peter Buri erläutert gegenüber dem Regionaljournal: «Wir sensibilisieren die Leute. Es ist ein Medium, dass zum Teil Stammtisch-Charakter hat, dass sich aber im öffentlichen Raum abspielt.»
Wichtig sei auch die Frage der Rollenklärung. Die Leute müssten sich bewusst werden, ob sie privat oder als Mitarbeiter des Kantons wahrgenommen werden. Bis anhin habe man noch nie Probleme gehabt, so Buri weiter.