Das Wichtigste in Kürze:
- Die Stadtkanzlei erhielt auffällig viele freie, das heisst nicht vorgedruckte Listen.
- Sie alle enthielten die Listennummer 2 (SP) und zweimal den Namen desselben Kandidaten.
- Die 92 Wahlzettel wiesen unterschiedliche Handschriften auf.
- Der Kandidat hatte intensiv Flyer verteilt, auf denen er mit seinem Namen und der Listennummer Werbung gemacht hatte.
- Das Wahlbüro wurde auf die auffälligen Wahlzettel aufmerksam und klärte die Umstände ab.
- Stadtpräsident Peter Neukomm und seine Kollegen im Wahlbüro kamen zum Schluss, dass es sich nicht um Wahlbetrug handelte, wegen der unterschiedlichen Handschriften und der Flyer.