Beim Urnengang am 4. März ist es in der Stadt Zürich zu Unregelmässigkeiten gekommen: Bei acht Stimmbürgern wurden je zwei Stimmrechtsausweise mit unterschiedlichen Unterschriften entdeckt.
Die Stadtkanzlei hat deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Fünf Stimmbürger hatten gemeldet, dass sie das Stimmmaterial doppelt erhalten hatten. Die Stadtkanzlei ordnete darum eine Überprüfung der eingegangenen Stimmrechtsausweise an und wurde fündig.
Die Personen mit den gefundenen acht Stimmrechtsausweisen hatten vom Kreis-Wahlbüro Ersatzmaterial für die Wahlen und Abstimmungen erhalten, weil sie angaben, keine Unterlagen bekommen zu haben.
Betroffen sind die Stadtzürcher Wahlkreise 9 mit fünf Fällen, 4+5 (mit zwei Fällen) und 1+2 (ein Fall). In der Stadt Zürich wurde am 4. März der Stadtrat und der Gemeinderat gewählt. Zudem wurde über die No-Billag-Initiative und die Finanzordnung abgestimmt.
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