Es ist eine umstrittene Regelung: Im ersten Wahlgang dürfen bei den Solothurner Amtsgerichtspräsidenten-Wahlen nur Bisherige antreten. Weil alle neun Amtsgerichtspräsidenten noch einmal antraten, konnten also nur sie gewählt werden.
Die SVP kritisierte das im Vorfeld: Das Verfahren sei undemokratisch. Deshalb sollten die Wählerinnen und Wähler einfach leer einlegen: So erreichen die Amtsinhaber das absolute Mehr nicht, müssen in einen zweiten Wahlgang und können dann auch abgewählt werden.
Der Protest hat nur zum Teil funktioniert: Die bisherigen Amtsgerichts-Präsidenten sind nun aber trotz des Aufrufs der SVP alle problemlos wiedergewählt. Allerdings zeigte der Aufruf durchaus eine Wirkung: Knapp ein Viertel der abgegebenen Wahlzettel enthielt keinen Namen. Für die Erzwingung eines zweiten Wahlgangs reicht das aber in keiner der neun Wahlgänge in fünf Amteien.
Das Thema bleibt der Solothurner Politik aber wohl erhalten. Die SVP will nun politisch gegen das Wahlsystem bei den Amtsgerichts-Präsidenten vorgehen. Es steht gar die Idee einer Volksinitiative im Raum.
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