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Zuger Kantonsratssaal mit Parkettboden und blauen Sesseln.
Legende: Wie die Sitze im Zuger Kantonsparlament verteilt werden, damit ist die Piratenpartei unzufrieden. Keystone

Wahlen Zug Zuger Wahlgesetz: Piratenpartei macht wieder Beschwerde

Die Piratenpartei Zentralschweiz ist weiterhin unzufrieden, wie die Sitze im Zuger Kantonsparlament künftig verteilt werden. Sie hat beim Zuger Regierungsrat Beschwerde eingereicht. Es geht um die Drei-Prozent-Hürde. Die Legalität der Hürde müsse geklärt werden.

Am 22. September 2013 hiessen die Zuger Stimmberechtigten mit 80,6 Prozent Ja die neue Sitzverteilung für den Zuger Kantonsrat gut. Die Sitze werden neu nach dem System des Doppelten Pukelsheim verteilt.

Bereits im Januar dieses Jahres hatte die Piratenpartei eine Beschwerde als Reaktion auf die Publikation der Inkraftsetzung des neuen Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG) im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 eingereicht. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch nicht ein. Diese sei zu spät erfolgt, argumentierte das Gericht.

Nun nimmt die Partei also einen zweiten Anlauf. Ihrer Ansicht nach wurde die Drei-Prozent-Hürde «mit dem verfassungswidrigen Ziel eingeführt, neue Parteien so lange wie möglich aus dem Kantonsrat fernzuhalten».

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