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Wahlrecht im Kanton Uri Regierung will gemischtes Wahlsystem beibehalten

Im Kanton Uri soll bei den Parlamentswahlen weiterhin jede Gemeinde einen eigenen Wahlkreis bilden. Der Regierungsrat lehnt eine Forderung der SP, die möchte, dass Wahlkreise künftig aus mehreren Gemeinden bestehen und es keine Majorzgemeinden mehr gibt.

Heute wählen die zwölf kleinen Urner Gemeinden mit einem oder zwei Sitzen im Landrat ihre Parlamentarier im Majorz. Die grösseren acht wählen im Proprozsystem.

Die Motion möchte, dass künftig alle Landräte im Proporz gewählt werden. Dazu soll ein Einheitswahlkreis geschaffen werden über das ganze Kantonsgebiet oder mehrere gemeindeübergreifende Wahlkreise gebildet werden.

Die Regierung weist darauf hin, dass das Bundesgericht 2016 die kleinen Majorzwahlkreise für zulässig befunden hat. Diese entsprächen den besonderen geografischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den kleinen Gemeinden.

Die Urner Regierung möchte deshalb die Majorzwahlkreise beibehalten und nur das Wahlrecht für die Proporzgemeinden reformieren. Sie betont, dass bei einem Einheitswahlkreis und bei gemeindeübergreifenden Wahlkreisen eine Vertretung der kleinen Gemeinden im Landrat nicht mehr garantiert wäre.

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