Majorz oder Proporz? Die Art, wie Parlamentsmitglieder gewählt werden, gibt immer wieder zu reden. In der Ostschweiz werden in Graubünden und Appenzell Ausserrhoden beispielsweise Parlamentsmitglieder im Majorz-Verfahren gewählt. In den Kantonen Thurgau und St. Gallen wird das Proporz-Verfahren angewendet
- Die staatspolitische Kommission des Ständerats will die kantonale Souveränität - wenn es um Wahlverfahren geht - stärken
- Dies soll in der Verfassung so festgehalten werden
- Das Bundesgericht soll keine Vorgaben mehr machen können
- Die Ausserrhoder Regierung begrüsst diesen Entscheid
Aufgrund der Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtssprechung in den letzten Jahren wurde zunehmend unsicher, ob das Majorz-Verfahren in Appenzell Ausserrhoden rechtlich Bestand haben kann, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Aus diesem Grund begrüsse die Ausserrhoder Regierung die Vorschläge der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, dass Kantone selbst über ihre Wahlverfahren entscheiden können.