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Unsicherheiten bereinigen (13.11.2017)
Aus Regi Ostschweiz vom 13.11.2017.
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Wahlverfahren Majorz oder Proporz in Ausserrhoden?

Kopfwahl oder Parteistärke

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Bei Majorzwahlen werden - einfach gesagt - Köpfe gewählt. Bei Proporzwahlen wird nach Listen gewählt, es geht also um die Stärke einer Partei. Gegner der Majorzwahlen kritisieren oft, dass kleinere und weniger bekannte Parteien bei Majorzwahlen kaum Chancen haben. In Graubünden sind deswegen zwei Beschwerden vor Verwaltungsgericht hängig.

Majorz oder Proporz? Die Art, wie Parlamentsmitglieder gewählt werden, gibt immer wieder zu reden. In der Ostschweiz werden in Graubünden und Appenzell Ausserrhoden beispielsweise Parlamentsmitglieder im Majorz-Verfahren gewählt. In den Kantonen Thurgau und St. Gallen wird das Proporz-Verfahren angewendet

  • Die staatspolitische Kommission des Ständerats will die kantonale Souveränität - wenn es um Wahlverfahren geht - stärken
  • Dies soll in der Verfassung so festgehalten werden
  • Das Bundesgericht soll keine Vorgaben mehr machen können
  • Die Ausserrhoder Regierung begrüsst diesen Entscheid

Aufgrund der Entwicklung der bundesgerichtlichen Rechtssprechung in den letzten Jahren wurde zunehmend unsicher, ob das Majorz-Verfahren in Appenzell Ausserrhoden rechtlich Bestand haben kann, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Aus diesem Grund begrüsse die Ausserrhoder Regierung die Vorschläge der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, dass Kantone selbst über ihre Wahlverfahren entscheiden können.

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