- Das Verwaltungsgericht muss ein im November veröffentlichtes Inserat mit der Empfehlung für die Wiederwahl von Ruedi Noser (FDP) in den Ständerat überprüfen.
- Konkret geht es bei der Überprüfung um die Frage, ob mit dem Inserat die Wahlfreiheit der Stimmbürger verletzt wurde.
- Geklagt hatte die Zürcher Juso, die mit dem Entscheid des Bundesgerichts zumindest einen Teilerfolg erzielt.
Das Inserat erschien am 2. November 2019 im «Tages-Anzeiger». Darauf zu sehen sind die Regierungsmitglieder Carmen Walker Späh (FDP), Ernst Stocker (SVP), Mario Fehr (SP), Silvia Steiner (CVP) und Natalie Rickli (SVP). Sie empfehlen die Wahl von Ruedi Noser im zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen.
Die Juso Kanton Zürich, die Juso Stadt Zürich und zwei SP-Kantonsratsmitglieder reichten darauf eine Stimmrechtsbeschwerde. Sie forderten den Regierungsrat auf, den genannten Regierungsräten eine Rüge zu erteilen.
Der Regierungsrat trat nicht auf das Begehren der Juso ein. Es sei auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich nicht um eine offizielle Verlautbarung des Regierungsrates handle.
Bundesgericht: Inserat war kein Verwaltungsakt
Indem der Zürcher Regierungsrat den Fall nicht ans Verwaltungsgericht verwies, verletzte er die Rechtsweggarantie der beschwerdeführenden Zürcher Juso, urteilt nun das Bundesgericht. Es ist jedoch mehrheitlich der Meinung, dass es sich bei dem Wahlinserat nicht um einen Verwaltungsakt des Regierungsrats gehandelt habe. Es teilt in diesem Punkt die Sicht des Regierungsrats.