Bei den Kreuzlinger Parlamentswahlen stellte das Wahlbüro keine Betrugsabsichten fest. Unter juristischer Begleitung überprüfte es die Wahlzettel und erklärte sie als gültig. Somit bleiben die Wahlergebnisse und Sitzverteilungen unverändert.
Nach den Parlamentswahlen vom Sonntag, 31. März, erhielt der Stadtrat den externen Hinweis auf angebliche Unregelmässigkeiten bei ausgefüllten Wahlzetteln. Umgehend leitete der Stadtrat eine Überprüfung ein. Ein Jurist begleitete die gezielte Suche nach Wahlzetteln mit angeblichen Unregelmässigkeiten.
Grundsätzlich wurde gemäss der Medienmitteilung untersucht, ob mehrere Wahlzettel durch ein und dieselbe Person ausgefüllt wurden. Die Mitglieder des Wahlbüros hätten jedoch keine Betrugsabsichten bei den ausgefüllten Wahlzetteln gefunden und erklärten die Wahl als gültig.
Dieses Ergebnis werde auch durch die Aussage eines anerkannten Graphologen gestützt, der die auffälligen Wahlzettel überprüfte. Somit ist das Gerücht eines angeblichen Wahlbetrugs hinfällig. Mit dem Abschluss der Untersuchung bleibt das Ergebnis der Parlamentswahlen unverändert.