Hätte er gewusst, was er auslöst, hätte er vielleicht besser aufgepasst. Ein Privatmann muss bezahlen, weil er in einem Wald in Densbüren AG eine Fichte gefällt hat.
Der Baumfäller hatte zwar eine Bewilligung, er durfte die Fichte fällen. Allerdings galt die Bewilligung für einen Privatwald. Stattdessen machte sich der Mann gut 100 Meter nebenan im Staatswald ans Werk – aus Versehen.
Ein «dreister Baumklau»
Bekannt wurde die Baumfäll-Aktion auf Grund eines Leserbriefs in der Neuen Fricktaler Zeitung. Der Leserbriefschreiber hatte sich über einen «dreisten Baumklau» im Staatswald empört. Dass es sich um ein Versehen handelt, war ihm nicht bekannt.
Wegen des Leserbriefs meldete sich der Baumfäller dann beim zuständigen Forstdienst Jura und klärte alles auf. Auf eine Anzeige will der Forstdienst verzichten, sagt Betriebsleiter Martin Blattner.
Der Forstdienst wird dem privaten Baumfäller aber eine Rechnung schicken. Gegen 100 Franken könnte die versehentlich gefällte Fichte kosten.
Die gefällte Fichte will der Mann übrigens als Geburtsbaum aufstellen. Am Stamm wird dabei das Namenstäfelchen eines Neugeborenen angebracht – eine alte (und jetzt halt teure) Tradition.