Gesamthaft wurden 266 forstliche und nichtforstliche Hütten geprüft und erfasst, wie der Kanton Zug mitteilte. Wurden illegale Bauten festgestellt, gab es drei Optionen: Prüfung einer nachträglichen Bewilligung, Rückbau von unzulässigen Anbauten oder kompletter Abriss.
Ein Drittel illegal
Ein Drittel aller Waldhütten war gemäss Kantonsförster Martin Winkler nicht bewilligungsfähig und wurde abgerissen. Verschont blieben jene illegalen Bauten, die länger als 30 Jahre im Wald stehen.
«Je grösser und vielfältiger die Ansprüche an den Wald werden, desto wichtiger ist es, dass klare Regeln gelten und diese auch eingehalten werden», sagt Kantonsförster Martin Winkler gegenüber Radio SRF. «Der Wald ist keine rechtsfreie Zone.»
Viele Jugendliche am Werk
Solche Waldhütten seien bei Jungen ein Trend. Ein weitere Faktor sei, dass man ohne grosse Anstrengungen an Abbruchmaterial komme: «Wir haben beobachtet, dass Jugendliche Öfen, Fenster oder Abdeckungen ankarrten und halbe Einfamilienhäuser bauten», sagt Martin Winkler.
Gut die Hälfte aller Waldhütten waren sogenannte nichtforstliche Bauten. Die meisten der abgerissenen Hütten gehören in diese Kategorie.
Luzerner Gerichtsfall als Grundlage
Rechtlich gestützt wurden die Abrissentscheide durch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010. Dieses hatte entschieden, dass ein Besitzer seine Wohnung am Pilatus abreissen musste, weil er einen ehemaligen Traktorunterstand ohne Bewilligung zu einer Art Wohnung umfunktioniert hatte.