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Wolf
Legende: Die Walliser Volksinitiative für ein «Wallis ohne Grossraubtiere» sorgt schon vor der Beratung im Kantonsparlament für Zündstoff. Keystone

«Wallis ohne Grossraubtiere» Kommission will Initiative für ungültig erklären

Die Wolf-Initiative im Wallis sei zu strikt und verstosse deswegen gegen Bundesrecht, urteilt die Justizkommission.

Die Volksinitiative «Wallis ohne Grossraubtiere» hat die Gemüter in der Walliser Justizkommission anscheinend erhitzt. «Es gab Diskussionen, ja. Schliesslich haben versucht, rechtlich zu entscheiden, nicht politisch», sagt Kommissionspräsidentin Madeline Heiniger.

Die Kommission hat in ihrer vorberatenden Funktion entschieden, dass die Initiative für ungültig zu erklären sei. Das beantragt sie nun dem Walliser Kantonsparlament.

Grund dafür sei, dass die Initiative nicht mit Bundesrecht vereinbar sei. «Die Initiative ist sehr strikt, vor allem, was die Verbote betrifft», so Heiniger.

Um einen Entscheid fällen zu können, hat die Kommission ein Gutachten beim Bundesamt für Justiz eingeholt. In ihrem Bericht kommt das Bundesamt zum Schluss, dass das Verlangen zwar nicht gegen die Berner Konvention verstösst, dafür gegen das Binnenmarktgesetz. Sie zielt nämlich auch darauf ab, die Einfuhr, das Freilassen und die Förderung von Bär, Wolf und Luchs verbieten.

Volksinitiative für ein «Wallis ohne Grossraubtiere»

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Die kantonale Volksinitiative für ein «Wallis ohne Grossraubtiere» ist Anfang 2017 mit über 9500 Unterschriften eingereicht worden. Die Initianten von CVP und CSP Oberwallis haben den Wolf, den Luchs und den Bär im Visier.

Mit der Initiative soll in der Kantonsverfassung verankert werden, dass «der Staat Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung des Bestandes erlässt». Insbesondere sei die Einfuhr und die Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestandes verboten.

Mit der Initiative soll der Bestand an Grossraubtieren wie jener des Wildes reguliert werden können. Der Kanton könne selbst entscheiden, wie viele Wölfe oder Luchse in den Wäldern des Kantons für eine ausgeglichene Fauna geduldet werden.

Den Initianten ist in der Folge von der Justizkommission

Gelegenheit geboten worden, dem Gutachten aus Bern ein Gegengutachten entgegenzusetzen. Sie beauftragten damit den ehemaligen Aargauer Rechtsanwalt Rainer Schumacher. Er vertritt den Standpunkt, dass die Initiative in keinster Weise gegen ein geltendes Gesetz oder die Bundesverfassung verstosse.

Die Justizkommission habe sich darum schwer getan, einen Entscheid zu treffen, wie deren Vizepräsident Alex Schwestermann sagt: «Die Diskussionen verliefen sehr emotional.» Er selber ist auch Mitinitiant und beharrt auf die Gültigkeit der Initiative. In der Justizkommission würden die beiden Gutachten unterschiedliches Gehör finden.

Wie geht es weiter?

Nachdem die Justizkommission ihre Vormeinung abgeben hat, wird sich das Walliser Parlament zur Initiative äussern. Die Initianten haben nun aber schon im Vorfeld angekündigt, dass, falls das Parlament das Verlangen für ungültig erklären sollte, sie den Weg ans Bundesgericht ins Auge fassen. Aber auch die zweite Option – jene über eine Motion – schliessen die Initianten nicht aus.

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