Das Walliser Kantonsparlament hat am Donnerstag entschieden, den Artikel 18a aus dem neuen Gesundheitsgesetz zu streichen. Dieser Artikel hätte verlangt, dass Walliser Gesundheitsinstitutionen in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe zulassen müssen. Das ging vielen im Parlament zu weit: 69 entschieden sich dafür, den umstrittenen Absatz aus dem Gesetz zu streichen. 57 votierten dagegen.
Allerdings ist das Thema Sterbehilfe noch nicht definitiv vom Tisch: Die CSP Oberwallis hat zusammen mit der welschen CVP-Fraktion beantragt, die Sterbehilfe und die Palliativpflege in einem separaten Gesetz zu regeln. Eine entsprechende Motion soll noch diese Woche behandelt werden.
Sterbehilfe hat im Bergkanton einen schweren Stand
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Das Thema Sterbehilfe ist umstritten – gerade auch im Wallis. Das Kantonsparlament musste die Frage klären, ob Sterbehilfe in Heimen künftig überall möglich sein soll. Rund die Hälfte der Walliser Heime schliesst die Sterbehilfe aus. Viele möchten, dass dies so bleibt. Das wünscht sich auch die römisch-katholische Kirche. Der Bischof von Sitten etwa sagte, Sterbehilfe habe aus seiner Sicht keinen Platz in den öffentlichen Gesundheitsinstitutionen im Kanton Wallis.
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