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Walliser Verfassungsrat Die Arbeit kann beginnen

Am Montag hat sich der Verfassungsrat zum ersten Mal getroffen. Für seine Arbeit hat er nun vier Jahre Zeit.

Das Gremium hat sich konstituiert und deren Mitgleider wurden vereidigt. Die Aufgabe der 130 Mitglieder ist es, die Verfassung des Kantons zu überarbeiten. Die heutige Verfassung stammt aus dem Jahr 1907.

Die Aufgaben

Neu sollen in der Walliser Kantonsverfassung Themenbereiche wie Kinderrechte, die Gleichstellung von Mann und Frau, nachhaltige Entwicklung, Ausländerintegration oder der Datenschutz berücksichtigt werden. Veraltete Domänen wie etwa die Getreideversicherung oder regionale Krankenstationen sollen dagegen aus dem Grundrechtekatalog gestrichen werden.

Der neue Verfassungsrat hat nun vier Jahre Zeit für seine Arbeit.

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