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Wasser weckt Emotionen Wem gehört Wasser aus der Quelle?

Der Zürcher Kantonsrat will einen Abschnitt aus dem Wassergesetz streichen, der besagt, dass Wasser allen gehört.

Der strittige Punkt scheint auf den ersten Blick unspektakulär und trocken. Dennoch sorgte er im Zürcher Kantonsrat für eine emotionale Debatte:

So steht es im Gesetz

Aktueller Gesetzestext im Wassergesetz Vorschlag der Regierung für das neue Wassergesetz
Vorschlag des Kantonsrats für das neue Wassergesetz
Artikel im Zivilgesetzbuch zum Thema
Grundwasser sowie offene und eingedolte Oberflächengewässer sind öffentlich, soweit an ihnen nicht Privateigentum nachgewiesen wird. In Drainageleitungen geleitetes Grundwasser bleibt öffentliches Wasser.
«Die Öffentlichkeit des Wassers wird vermutet.»Streichung des Satzes: «Die Öffentlichkeit des Wassers wird vermutet.»
An den öffentlichen Gewässern sowie an dem der Kultur nicht fähigen Lande, wie Felsen
und Schutthalden, Firnen und Gletschern, und den daraus entspringenden Quellen
besteht unter Vorbehalt anderweitigen Nachweises kein Privateigentum.

Mit 92 zu 79 Stimmen kippte der bürgerlich dominierte Kantonsrat den Satz aus dem Gesetz, unter Verweis auf das Zivilgesetzbuch. Konkret genüge Artikel 664.2, der besagt, dass es ohne anderweitigen Nachweis bei Quellen kein Privateigentum gebe. Die linke Ratsseite zeigte sich entsetzt. Hier werde eine rote Linie überschritten, sagte Ruedi Lais von der SP.

Das ist eine unglaubliche Provokation.
Autor: Ruedi Lais Kantonsrat (SP)

Das Wasser sei Allgemeingut. Wer daran rüttle, werde mit diesem Gesetz ein «Waterloo» erleben, sagte Lais weiter. Auch die anderen linken Parteien warnten davor, das Wasser privatisiert werden könnte.

Quellwasser fliesst aus einer Brunnenröhre
Legende: Quellwasser soll nicht grundsätzlich der Öffentlichkeit gehören, findet der bürgerliche Kantonsrat. Colourbox

Die Bürgerlichen erklärtern ihrerseits, es gehe ihnen nur darum, dass die Bauern nicht für jede kleine Quelle eine Bewilligung brauchten.

Das neue Gesetz macht es schwierig, neue Quellen zu erschliessen.
Autor: Elisabeth Pflugshaupt Kantonsrätin SVP und Bäuerin

«Später, wenn es zu einem grösseren Gewässer wird, selbstverständlich wird es dann zum Allgemeingut», versicherte Martin Haab ( SVP), einer der grössten Milchbauern der Region.

Voraussichtlich wird an der Urne entschieden

Weniger Bürokratie – dieses Argument setzte sich im Rat durch. Der Satz, dass Wasser grundsätzlich allen gehört, wurde gestrichen. In zwei Wochen wird im Kantonsrat die Schlussabstimmung stattfinden. Die linken Parteien haben bereits ein Referendum angekündigt. Sollte dieses zustandekommen, haben die Zürcher Stimmberechtigten das letzte Wort.

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