Der strittige Punkt scheint auf den ersten Blick unspektakulär und trocken. Dennoch sorgte er im Zürcher Kantonsrat für eine emotionale Debatte:
So steht es im Gesetz
Mit 92 zu 79 Stimmen kippte der bürgerlich dominierte Kantonsrat den Satz aus dem Gesetz, unter Verweis auf das Zivilgesetzbuch. Konkret genüge Artikel 664.2, der besagt, dass es ohne anderweitigen Nachweis bei Quellen kein Privateigentum gebe. Die linke Ratsseite zeigte sich entsetzt. Hier werde eine rote Linie überschritten, sagte Ruedi Lais von der SP.
Das ist eine unglaubliche Provokation.
Das Wasser sei Allgemeingut. Wer daran rüttle, werde mit diesem Gesetz ein «Waterloo» erleben, sagte Lais weiter. Auch die anderen linken Parteien warnten davor, das Wasser privatisiert werden könnte.
Die Bürgerlichen erklärtern ihrerseits, es gehe ihnen nur darum, dass die Bauern nicht für jede kleine Quelle eine Bewilligung brauchten.
Das neue Gesetz macht es schwierig, neue Quellen zu erschliessen.
«Später, wenn es zu einem grösseren Gewässer wird, selbstverständlich wird es dann zum Allgemeingut», versicherte Martin Haab ( SVP), einer der grössten Milchbauern der Region.
Voraussichtlich wird an der Urne entschieden
Weniger Bürokratie – dieses Argument setzte sich im Rat durch. Der Satz, dass Wasser grundsätzlich allen gehört, wurde gestrichen. In zwei Wochen wird im Kantonsrat die Schlussabstimmung stattfinden. Die linken Parteien haben bereits ein Referendum angekündigt. Sollte dieses zustandekommen, haben die Zürcher Stimmberechtigten das letzte Wort.