Insgesamt hat das Kreisgericht Oberwallis den Hauptangeklagten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, zwei Jahre davon bedingt. Ausserdem schuldet der Mann der Gemeinde Zermatt rund 2.5 Millionen Franken, wie die Richter in ihrem Urteil vom Mittwoch weiter festhielten.
Rüge an die Gemeinde
Die Gemeinde Zermatt habe die eigenen Vorgaben betreffend der Rechnungsprüfung konstant verletzt, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Verteidiger hatten deswegen Freisprüche wegen der Mitverantwortung des Opfers gefordert.
Das Vorgehen der Gemeinde sei jedoch nicht leichtfertig im juristischen Sinne, so die Oberwalliser Richter. Die Gemeinde habe jedoch dazu beigetragen, dass der Haupttäter und seine Komplizen relativ einfach und über eine lange Zeit betrügen konnten.
Strafen auch für die Mittäter
Neben dem Haupttäter, dem ehemaligen kommunalen Abteilungsleiter der ARA und der Wasserversorgung, hat das Gericht auch drei Mittäter verurteilt: Ein Schreiner wurde wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Ein Maler aus der Region wurde wegen des gleichen Tatbestands zu einer bedingten Geldstrafe von 23'100 Franken verurteilt. Und der Schwager des Haupttäters muss sich wegen Urkundenfälschung verantworten: Hier hat das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken ausgesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann beim Walliser Kantonsgericht angefochten werden.