Der Kanton Bern schafft die umstrittene Watchlist für manche Straftäter per sofort ab. Diese Liste wurde im Mai 2013 eingeführt. Sie enthielt die Namen von Häftlingen und Risikotätern, die mit ihrem Delikt Schlagzeilen machten. Bei ihnen mussten Haftlockerungen vorgängig dem Amtsleiter vorgelegt werden.
Scharfe Kritik
Das Obergericht hatte die Watchlist stark kritisiert. Das Kriterium der medialen Aufmerksamkeit sei untauglich und sachfremd. Zudem seien nicht sämtliche Risikotäter auf der Liste aufgeführt.
Das bernische Amt für Justizvollzug habe die Abschaffung der Watchlist sowieso seit längerem vorbereitet, schreibt der Kanton nun in einer Mitteilung. In den vergangenen Monaten sei ein neues System des Risikomanagements erarbeitet worden. Hafterleichterungen würden ab Anfangs 2018 nach einem neuen Vorgehen beurteilt.
Wie Markus D'Angelo, Co-Leiter Bewährungs- und Vollzugsdienste, sagt, sei nun bei Hochrisiko-Fällen – also bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten – ein spezielles Team zuständig und entscheide über weitere Abklärungen durch einen forensischen Psychologen. «Daraus folgende Massnahmen werden an die Strafanstalten weitergegeben und Fortschritte laufend kontrolliert und dokumentiert.» Allfällige Urlaube oder Haftlockerungen werden dann vom Amt für Justizvollzug genehmigt.
Die Amtsleitung muss Hafterleichterungen nur noch dann zustimmen, wenn sie der Empfehlung einer spezifischen Fachkommission entgegenstehen, über diese hinausgehen oder die Kommission keine eindeutige Empfehlung abgegeben hat.