Welches Fach in welchem Umfang unterrichtet wird, das entscheidet im Kanton Zürich in der Regel der Bildungsrat. Nicht so beim Handarbeits- und Werkunterricht. Dieser ist im Volksschulgesetz verankert. Dort ist genau festgelegt, in welcher Klasse wie viele Lektionen Handarbeit und Werken zu unterrichten sind.
Schutzwall gegen Abbau
Der Paragraf geht auf eine Volksinitiative zurück. Sie machte eine Sparmassnahme des Regierungsrates aus dem Jahr 2004 rückgängig. Im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 muss nun die Lektionentafel grundlegend überarbeitet werden. Gesetzlich verankerte Lektionen seien hier hinderlich, findet der Regierungsrat. Er will den Paragrafen deshalb ersatzlos streichen.
Die Zeiten ändern sich
Die Meinung der Regierung stösst im Parlament auf breite Zustimmung. Die Verankerung von Lektionen auf Gesetzesstufe sei systemfremd, argumentierte beispielsweise Anita Borer von der SVP. Gegen die Streichung des Paragrafen votierten nur die EDU und die Alternative Liste. Damit dürfte der Paragraf bei der Schlussabstimmung in vier Wochen aus dem Gesetz gestrichen werden.