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Wegen Bundesgerichtsurteil Luzern muss für Prämienverbilligungen 25 Millionen nachzahlen

Der Kanton erhöht die Einkommensobergrenze. Damit haben wieder mehr Leute Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung.

«Das Bundesgericht hat mit diesem Urteil die sozialpolitische Bedeutung der individuellen Prämienverbilligung unterstrichen», sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern.

Aus diesem Grund hat sich der Regierungsrat für eine neue Einkommensobergrenze von 78'154 Franken entschieden, welche rückwirkend für die Jahre 2017, 2018 und 2019 gilt.

So hat das Bundesgericht entschieden

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Das Bundesgericht hält in seinem Urteil vom 22. Januar 2019 fest, dass die Kantone bei der Festsetzung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) nur eine beschränkte Autonomie haben und an Sinn und Geist des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) gebunden sind. Weiter wird im Urteil festgehalten, dass aus den Beratungen im National- und Ständerat zur IPV für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung erkennbar sei, dass unter den mittleren Einkommen ein Betrag von 75'000 bis 115'000 Franken zu verstehen sei.

Das Bundesgericht beanstandet, dass bei einer Einkommensgrenze von 54'000 Franken (plus 9000 Franken je Kind) Verheiratete mit einem Kind nur im untersten Bereich der mittleren Einkommen berechtigt seien, IPV zu beziehen.

Mit dieser neuen Obergrenze ist die Zahl der IPV-Bezugsberechtigten gestiegen. Dies hat gemäss Schätzungen des Kantons Mehrkosten von rund 25 Millionen Franken zur Folge.

Familien, die zwischen 2017 und 2019 ein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung eingereicht haben und deren Eingabe abgelehnt wurde, brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen: Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern prüft diese abgelehnten Gesuche automatisch und orientiert im Anschluss die betreffenden Personen.

Jene, die bislang noch kein entsprechendes Gesuch für diese Jahre eingereicht haben, können dies nachholen. Sie können dies zwischen dem 8. Februar und dem 31. Oktober tun. Auch bei ihnen erfolgt die Auszahlung an die jeweilige Krankenkasse.

Kein Reputationsschaden für Luzern, so Graf

Guido Graf wollte das Bundesgerichtsurteil politisch nicht kommentieren. Die sozialpolitische Bedeutung der Prämienverbilligung werde dadurch aber unterstrichen. Und: «Es ist ein Leitentscheid für die Schweiz.»

Klar, es sei nicht gut für den Kanton, was passiert sei, sagte Graf. Von einem Reputationsschaden will er aber nicht sprechen. Es habe ihn damals auch geschmerzt, zu Lasten der Familien entscheiden zu müssen. Nun sei er froh um das Bundesgerichtsurteil. «Jetzt haben wir etwas Messbares in der Hand», sagte Graf.

Zwischen 5000 bis 10'000 Haushalte betroffen

Bei den Rückerstattungen in der Höhe von 25 Millionen Franken handelt es sich teils um Rückzahlungen von Rückzahlungen. 2017 mussten nämlich 7870 Familien Prämien zurückerstatten, weil diese im Zuge des budgetlosen Zustands provisorisch ausbezahlt und anschliessend gekürzt worden waren.

Pro Jahr würden nun insgesamt zwischen 5000 und 10'000 Franken Haushalte von den Rückzahlungen profitieren, sagte Departementssekretär Erwin Roos. Für das Geld brauche es keinen Nachtragskredit, ergänzte Graf. Unter anderem will er Rückstellungen auflösen.

SP ist mit Vorschlag der Regierung einverstanden

Für die SP ist die Lösung des Regierungsrates akzeptabel und absolut zwingend, so die Partei in einer Mitteilung. Mit der raschen Umsetzung und der Möglichkeit für ein rückwirkendes Gesuch entspreche der Regierungsrat einer weiteren zentralen Forderung der SP.

Für die noch hängige Prämienverbilligungs-Initiative der SP Kanton Luzern erwartet die Partei umgehend einen bundesrechtskonformen Gegenvorschlag der Regierung. Diese will bis zu den Osterferien eine Botschaft der Initiative zu Handen des Parlaments verabschieden.

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