In diesen Tagen wird die Schweiz von einer Hitzewelle heimgesucht. Die Kantone Wallis und Freiburg fordern deshalb in Medienmitteilungen ihre Bevölkerung auf, sich vor der Hitze zu schützen. Der Walliser Kantonsarzt empfiehlt folgende Vorsichtsmassnahmen:
Körperliche Anstrengungen vermeiden: zu Hause bleiben und körperliche Aktivität beschränken. Schattige Orte bevorzugen.
Hitze fernhalten: Wohnung so kühl wie möglich halten, tagsüber Vorhänge zuziehen und Fensterläden schliessen, nachts lüften.
Körper kühlen: Draussen eine Kopfbedeckung und leichte, weite Kleidung tragen.
Viel trinken – leicht essen: ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, oft trinken, ohne auf Durstgefühl zu warten. Alkohol sowie stark zuckerhaltige oder sehr kalte Getränke vermeiden. Leicht essen.
Ähnliche Ratschläge erteilt auch das Kantonsarztamt des Kantons Freiburg. Es erinnert daran, dass sehr hohe Temperaturen bei älteren Personen, Kleinkindern, Schwangeren, chronisch Kranken und Personen, die draussen arbeiten oder sich sportlich betätigen, zu gesundheitlichen Schwierigkeiten führen können.
Mögliche Symptome eines Hitzeschlages sind: Schwächegefühl, Verwirrung, erhöhte Körpertemperatur, trockener Mund, Schwindel, Übelkeit oder Muskelkrämpfe. In diesen Fällen, müsse sofort gehandelt werden, schreibt der Walliser Kantonsarzt. Betroffene sollen viel trinken, den Körper in feuchten Tüchern kühlen und sofort ärztliche Hilfe rufen.
Waldbrandgefahr in den Kantonen Bern, Freiburg und Wallis
Verwaltungskreis Berner Jura
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerk und von 1. August- und Höhenfeuern.
Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe. Ansonsten sind die offiziellen 1. August-Feuer erlaubt, allerdings mit Präsenz der Feuerwehr. Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend und vorsichtig einzusetzen.
Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerk und von 1. August- und Höhenfeuern. Erlaubt bleiben das Grillieren im Garten und die Durchführung von Fackel- und Lampion-Umzügen im Siedlungsgebiet.
Es gelten nach wie vor keine Feuer- und Feuerwerksverbote. Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist aber trotzdem grosse Vorsicht und Zurückhaltung angezeigt. Auf grössere Feuer (Höhenfeuer) ist zu verzichten.
Kanton Freiburg
Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe/im Freien. Feuer nur in fest eingerichteten Stellen ausserhalb des Waldes. Privates Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe ist untersagt.
Kanton Wallis
Es herrscht ein absolutes Feuerverbot im ganzen Kanton.