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Wegen der Trockenheit Kanton Wallis verbietet am Nationalfeiertag privates Feuerwerk

Nur die Gemeinden dürfen unter den wachen Augen der Feuerwehr Raketen und Zuckerstöcke abfeuern.

Der Kanton Wallis hat entschieden, das allgemeine Feuerungsverbot auf seinem gesamten Territorium aufrecht zu erhalten. Die lokalen Niederschläge hätten nicht zu einer Verbesserung der Lage geführt, schreibt das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport in einer Mitteilung.

Strenges Verbot

Das heisst: Für Private ist es auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten, Feuerwerk zu zünden. Auch am Nationalfeiertag.

Ausnahmsweise können die Gemeinden am 31. Juli und am 1. August Zonen bestimmen, die ausserhalb der Gefahrenbereiche liegen. In diesen dürfen offizielle Feuerwerke gezündet und patriotische Feuer entfacht werden. Ausserhalb der definierten Zonen – auch in den Alpen – sind Feuer und Feuerwerk verboten.

Der Kanton gibt weiter vor, dass die definierten Zonen von der Feuerwehr gesichert und überwacht werden müssen. Die Verantwortung liegt bei den Gemeinden. Diese müssen gemäss Mitteilung des Kantons die verfügten Massnahmen durchsetzen und Widerhandlungen anzeigen.

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