Sie gehören zu den Beratungsanfragen, die der Datenschützer des Kantons Zürich am häufigsten beantworten muss: Anfragen aus dem Schulbereich. Bespiele dafür sind:
- Darf ich die Theateraufführung meines Kindes fotografieren?
- Darf ich als Lehrperson mit meiner Klasse über Whatsapp diskutieren?
- Gehören Fotos von Kindern auf die Schulwebseite?
Den Leitfaden mit den Antworten auf solche Fragen hat Datenschützer Bruno Baeriswyl nun überarbeitet.
Tipps zum Umgang mit Facebook und Whatsapp
Insbesondere die Digitalisierung erhöhe die Anforderungen an Lehrpersonen oder Schulleitungen, schreibt Baeriswyl am Dienstag in einer Mitteilung. Viele Informationen seien besonders sensibel, weil sie minderjährige Kinder beträfen.
Das Datenschutzlexikon zeige für zahlreiche Bereiche aus dem Schulalltag datenschutzkonforme Lösungen auf, so Baeriswyl. Dies seien etwa Angaben zur Aktenaufbewahrung, zu Elternabenden, zu Facebook oder zur Videoüberwachung. Das Lexikon enthält Merkblätter oder Links zu Youtube-Videos des Datenschützers.