Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern hat einen Rechtsstreit gegen die eigenen Studenten verloren. Das teilte die StudentInnenschaft der Universität Bern (SUB) am Montag mit. Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liegt das schriftliche Urteil vor. Die Universität liess auf Anfrage offen, ob sie sich zum Fall äussern wird. Sie hat die Möglichkeit, das Urteil weiterzuziehen.
Laut Verwaltungsgericht handelte die Uni widerrechtlich, als sie sich weigerte, eine Prüfung zu benoten.
Lösungen auf der Website
Der Streit dreht sich um eine Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vom 8. Juni 2017. Sie war fast identisch mit einer Prüfung von 2013. Das Lösungsraster war vorübergehend auf der Website des fraglichen Instituts aufgeschaltet.
196 Studierende traten zur Prüfung an. Als die Uni das Malheur bemerkte, ordnete sie eine Wiederholung an. Dagegen wehrten sich Studierende vor Verwaltungsgericht – und bekamen Recht.
Prüfungen rechtskonform
Zwar sei es fragwürdig, Prüfungen, die allgemein zugänglich seien, unverändert nochmals zu verwenden, heisst es im Gerichtsurteil. Das ändere aber nichts daran, dass die Prüfung insgesamt rechtskonform gewesen sei. Das Verfahren habe keinen Mangel aufgewiesen, der eine Wiederholung erforderlich gemacht hätte.