- Am Flughafen Zürich wird die Anzahl Zeitfenster für Landungen und Starts am Abend auf dem heutigen Stand eingefroren.
- Zum ersten Mal hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) somit Massnahmen gegen den Fluglärm in der Nacht angeordnet.
- Anlass zu den Massnahmen geben Untersuchungen aus dem Jahr 2016, wie das Bazl mitteilt. Diese zeigten, dass die zulässige Lärmbelastung in der Zeit von 22 Uhr bis Mitternacht teilweise erheblich überschritten wurden.
Von der Lärmbelastung betroffen sind vor allem die Kantone Aargau, Schaffhausen und Gebiete des Kantons Zürich. Damit die Lärmbelastung nach 22 Uhr nicht weiter ansteigt, hat das Bazl die Anzahl Slots (Zeitfenster für Landungen und Starts) für Landungen ab 21 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr auf den heutigen Stand begrenzt.
Dies hat zur Folge, dass die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die demnächst in Betrieb genommen werden, nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern ausschliesslich zur pünktlicheren Abwicklung der Landungen ab 21 Uhr genutzt werden. Zudem sollen die Verspätungen nach 23 Uhr reduziert werden.