Das Kantonsgericht hat die Ortsplanung der Freiburger Gemeinde Avry genauer angeschaut. Es kommt zum Schluss, dass die Planung nicht gültig ist. Sie verstosse gegen das nationale Raumplanungsgesetz.
Um das nationale Gesetz auf kantonaler Ebene umzusetzen, hat der Kanton Freiburg einen Richtplan erstellt. Die Regierung hat ihn letzten Herbst für gut befunden, im Frühling dann auch der Bundesrat.
Das Problem ist die Übergangszeit
Nun gibt es aber Gemeinden, welche in der Übergangszeit – in der es das Raumplanungsgesetz schon gab, nicht aber die kantonale Umsetzung – ihre Ortsplanung neu gemacht haben. Das Problem ist, dass sie die Ortsplanung auf Grund des alten Richtplans aus dem Jahr 2002 erstellt haben, der weniger restriktiv war. In den Augen des Gerichts sind diese Ortsplanungen heute nicht mehr korrekt.
Der Kanton Freiburg hat an diesem Entscheid keine Freude. Mit diesem Urteil seien die Ortspläne von über 50 Gemeinden in Frage gestellt, teilte die Kantonsregierung am Mittwoch mit. Sie zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.
Der Kanton steht hinter den Gemeinden
Der zuständige Staatsrat Jean-François Steiert verteidigt die Haltung des Kantons und die Praxis der Gemeinden: «Es war für die Gemeinden wichtig, in der Übergangszeit weiter arbeiten zu können», so Steiert. «Es kann ja nicht sein, dass jetzt alle Gemeinden wieder von vorne anfangen müssen.»